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Anmeldehinweise Lernanfänger

 

Anmeldung der Schulanfänger 2023 in Strausberg

Alle Kinder, die bis zum 30. September 2024 das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden zum Schuljahr 2024/25 schulpflichtig
Eltern melden ihr schulpflichtiges Kind bitte direkt in der zuständigen Grundschule an. Die zuständige Grundschule ist dabei die nächstgelegene Grundschule, wobei eine Zuordnung nach Einzugsbereichen erfolgt, um einen geordneten Schulbetrieb zu sichern.

Anmeldezeiten:

Grundschule am Wäldchen, Otto-Grotewohl-Ring 69, Tel.: 03341 27486 

am 20.11.2023 von 14.00 bis 18.00 Uhr

am 21.11.2023 von  14.00 bis 17.00Uhr

              am 22.11.2023 von 14.00 bis 18.00 Uhr            

  

                                    

Einzugsbereich                         Grundschule am Wäldchen:        

  • alle Straßenzüge im Norden der Stadt nördlich der Prötzeler Chaussee,

  • westlich und östlich der Philipp-Müller-Straße,

  • Josef-Zettler-Ring,

  • Otto-Langenbach-Ring,

  • Gartenstadt,

  • Friedrich-Schiller-Höhe,

  • Jenseits des Sees,

  • Hohenstein, Gladowshöhe

  • im Süden grenzt die Straße An der Stadtmauer

 

Die Zuordnung nach Einzugsbereichen erfolgt auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift zur Grundschulverordnung und des Beschlusses Nr. 14/152/2005 der Stadtverordnetenversammlung vom 06.01.2005 über die Bildung eines deckungsgleichen Schulbezirks. 

Bei der Anmeldung ist das Kind persönlich vorzustellen.

Folgende Dokumente sind vorzulegen:

  • Geburtsurkunde des Kindes

  • Personalausweise der Eltern sowie urkundliche Nachweise zur Sorgeberechtigung des Kindes

  • Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung der Kita

oder

Kopie des Betreuungsvertrages bei Besuch einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg

  • gegebenenfalls Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs

  • gegebenenfalls Teilnahmebestätigung an einer sprachtherapeutischen Behandlung

Eltern haben ebenfalls zu den Terminen die Möglichkeit, bereits einen Hortplatz anzumelden.

Antragstellung für einen Hortplatz:

Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich online. Somit bieten wir Ihnen einen zeitgemäßen Zugang und die Antragstellung mittels Formular entfällt.

In unserem Kita-Portal finden Sie eine Übersicht mit allen Horten in Strausberg, inklusive der Öffnungszeiten und spezifischen Informationen zur jeweiligen Einrichtung. Das Kita-Portal ermöglicht es Ihnen, Ihr Kind online anzumelden und vormerken zu lassen. Hierfür ist Ihre einmalige Registrierung erforderlich. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Hilfeseite des Kita-Online-Portals. 

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag erst nach der Legitimierung aktiviert und bearbeitet werden kann. Dazu reichen Sie bitte innerhalb von 4 Wochen folgende Unterlagen bei der Stadtverwaltung Strausberg ein:

  • Geburtsurkunde des Kindes in Kopie

  • Kopie des Personalausweises des/r Sorgeberechtigten.

Liegen nach dieser Frist diese Unterlagen nicht vor, wird Ihr Antrag automatisch gelöscht.

 

Die schulärztliche Untersuchung zur Feststellung des körperlichen Entwicklungsstandes des Kindes wird durch das Gesundheitsamt durchgeführt. Die Untersuchungen finden in der Regel bis spätestens Ende April 2023 statt.

Bitte beachten Sie, dass durch die Anmeldung an einer Grundschule die tatsächliche Aufnahme noch nicht gesichert ist. Erst nachdem sämtliche Informationen vorliegen und ausgewertet wurden, erhalten die Eltern von der jeweiligen Schule eine schriftliche Mitteilung über die Aufnahme ihres Kindes.

Kompensatorische Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung in Kindertagesstätten

 

Kinder, die für das folgende Schuljahr in der Schule anzumelden sind, sind verpflichtet, an dem Verfahren zur Sprachstandfeststellung teilzunehmen.

Die Sprachstandfeststellung findet im Jahr vor der Einschulung statt. Bei festgestelltem Förderbedarf besteht die Pflicht, an einem Sprachförderkurs in einer Kindertagesstätte teilzunehmen.

Die Sprachstandfeststellungen und – soweit erforderlich – die Sprachförderkurse werden in der besuchten Kita durchgeführt.

Auch Kinder, die im Jahr vor der Einschulung keine Kita besuchen, sollen in einer nahegelegenen Kita an einer Sprachstandfeststellung und gegebenenfalls an einem Sprachförderkurs teilnehmen. Diese Kinder sind  persönlich oder telefonisch in einer Kita zur Sprachstandfeststellung anzumelden.

Alle Kinder, die an dem Verfahren zur Sprachstandfeststellung im Jahr vor der Einschulung teilgenommen haben, erhalten eine Teilnahmebestätigung, die von den Eltern bei der Schulanmeldung vorgelegt wird.

Die Durchführung der Sprachstandfeststellung und der kompensatorischen Sprach-förderung erfolgt auf der Grundlage der Verordnung zur Durchführung der Sprachstandfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung (SprachfestFörderverordnung – SfFV) vom 3. August 2009 (GVBl.II/09, [Nr.25], S.505) zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Juli 2018 (GVBI.II/18, [Nr.49]).

 

 

Fragen zum Anmeldeverfahren können Sie an die Stadtverwaltung Strausberg, Fachbereich Bürgerdienste, Tel. 03341/381 265, richten.

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Kontakt

Grundschule am Wäldchen

Otto-Grotewohl-Ring 69

15344 Strausberg

Telefon: 0 3341 2 7 4 8 6

Fax: 0 3341 30 89 60

E-Mail: