Bannerbild
)">
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Antrag für Zurückstellung

Zurückstellung vom Schulbesuch

  • ist eine Ausnahme
  • muss bei der Schulleitung beantragt werden

Antrag

Im Frühjahr entscheidet die Schulleitung über den Zurückstellungsantrag

  • nach der schulärztlichen Untersuchung
  • anhand von ärztlichen Gutachten oder der Einschätzung der Frühförderstelle oder der Einschätzung der Kita

Aktuelles

Schule und Hortgebäude

Kontakt

Grundschule am Wäldchen

Otto-Grotewohl-Ring 69

15344 Strausberg

Telefon: 0 3341 2 7 4 8 6

Fax: 0 3341 30 89 60

E-Mail: