- Hurra, wir haben wieder eine Schulsozialarbeiterin
- Weihnachtsbasteln
- Hurra, wir haben wieder eine Schulsozialarbeiterin
- Weihnachtsbasteln
- Hurra, wir haben wieder eine Schulsozialarbeiterin
- Weihnachtsbasteln
- Hurra, wir haben wieder eine Schulsozialarbeiterin
- Weihnachtsbasteln
- Hurra, wir haben wieder eine Schulsozialarbeiterin
- Weihnachtsbasteln
Beschwerdeführung
Wege der Beschwerdeführung
Probleme die Klasse betreffend (Wandertage, Klassenfahrten, ….)
erster Ansprechpartner - Klassenlehrer/in
Probleme im Fachunterricht (Leistungsanforderungen und -bewertung, ….)
erster Ansprechpartner - Fachlehrer/in
Probleme,
die die Schule im Allgemeinen betreffen
die nicht abschließend oder zufriedenstellend geklärt werden konnten
Termin mit der Schulleitung vereinbaren (telefonisch oder schriftlich)
Hinweis, welches Problem geklärt werden muss
Probleme,
die nicht abschließend oder zufriedenstellend in der Schule geklärt werden konnten
können der zuständigen Schulrätin, Frau Ruhnow,
im Staatlichen Schulamt Frankfurt/ Oder mitgeteilt werden.
Hinweis: Zu schriftlich eingelegten Beschwerden beim Staatlichen Schulamt muss die Schule immer eine Sachdarstellung machen. Deshalb ist es ratsam, die E-Mail in cc an die Schulleiterin zu schicken.


