Antrag für Zurückstellung
Zurückstellung vom Schulbesuch
- ist eine Ausnahme
- muss bei der Schulleitung beantragt werden
Im Frühjahr entscheidet die Schulleitung über den Zurückstellungsantrag
- nach der schulärztlichen Untersuchung
- anhand von ärztlichen Gutachten oder der Einschätzung der Frühförderstelle oder der Einschätzung der Kita