Antrag für Zurückstellung

Zurückstellung vom Schulbesuch

  • ist eine Ausnahme
  • muss bei der Schulleitung beantragt werden

Antrag

Im Frühjahr entscheidet die Schulleitung über den Zurückstellungsantrag

  • nach der schulärztlichen Untersuchung
  • anhand von ärztlichen Gutachten oder der Einschätzung der Frühförderstelle oder der Einschätzung der Kita