Corona- News
Elternbrief vom 18.01.2022
https://mbjs.brandenburg.de/media_fast/6288/202-01-19-elternbrief_praesenz_winferien.pdf
https://mbjs.brandenburg.de/corona-aktuell/schule-und-unterricht.html
Maskenpflicht im Schulgebäude
- für alle Schülerinnen und Schüler, die Lehrkräfte und das weitere Personal an Schulen
- Ausnahmen
im Außenbereich der Schule, während des Sportunterrichts, beim Singen im Musikunterricht, wenn ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Schüler/innen eingehalten wird, während des Stoßlüftens der Unterrichtsräume, in denen die medizinische Maske im Interesse regelmäßiger Tragepausen zur Erholung auch tatsächlich abgenommen werden sollte
Testpflicht
dreimal pro Woche Mo, Mi, Fr
Verweigern Schülerinnen und Schüler das Tragens einer medizinischen Maske oder haben keinen Testnachweis (bzw. sich nicht ausnahmsweise selbst testen dürfen) dürfen sie die Schule nicht betreten.
Nehmen Schülerinnen und Schüler nicht am Unterricht teil, verstoßen sie gegen ihre Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht nach § 44 Abs. 3 Brandenburgisches Schulgesetz. Dies ist als unentschuldigtes Fehlen zu werten.
Lüftungskonzept
Jeder Unterrichtsraum soll mehrmals täglich gelüftet werden, mindestens in jeder Pause zwischen 3 bis 10 Minuten. Nur in gut zu lüftenden Räumen soll Unterricht stattfinden.
Quarantäne
Bei Covid19-typischen Krankheitszeichen müssen betroffene Personen der Schule gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 Zweite SARS-CoV-2-Umgangsverordnung fernbleiben: trockener Husten, Fieber, Atembeschwerden, zeitweiser Verlust von Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen; Beschäftigte weisen eine Erkrankung durch ärztliches Attest nach, Schüler/innen sind zu entschuldigen.
Personen, die mit nachweislich an COVID-19 Erkrankten in einem Hausstand leben oder deren Haushaltsangehörige Krankheitssymptome von COVID-19 aufweisen, dürfen die Schule nicht betreten.